Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage der Gemeinsamen Informationsplattform Naturgefahren (GIN) ist Art. 3 der Verordnung des Bundesrates über den Bevölkerungsschutz vom 11. November 2020 (Bevölkerungs-schutzverordnung [BevSV]; SR 520 12), welche sich ihrerseits auf das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG; SR 520.1) stützt. Verantwortlich für die Koordination der GIN ist der Lenkungsausschuss Intervention Naturgefahren, welcher sich aus Vertretern verschiedener Bundesämter zusammensetzt und dessen Geschäftsstelle vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) geführt wird. Das BAFU betreibt die GIN.
Unter nachstehendem Link gelangen Sie direkt zur BevSV (Systematische Sammlung des Bundesrechts).
Bevölkerungsschutzverordnung vom 11. November 2020 (BevSV; SR 520 12)
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